Für was benötige ich eine Eigenheimversicherung?

Eine Eigenheim Versicherung wird grundsätzlich von jedem Hausbesitzer benötigt. In dieser werden das Gebäude selbst samt aller Installationen versichert. Die Versicherung leistet hier im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (VS) Ersatz. Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederaufbau des Hauses im Rahmen der VS geleistet.

Für was benötige ich eine Eigenheimversicherung?

Der grundlegende Schutz besteht hier gegen Schäden durch:

  • Feuer : Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sturmschaden: Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • Leitungswasserschaden: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass Wasser z.B. aus Zu- und Ableitungsrohren, angeschlossenen Einrichtungen usw. austritt.
  • Gebäude- und Grundstückshaftpflicht: Der Versicherer übernimmt die Erfüllung vonSchadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der auf eine versicherten Personen- oder Vermögensschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.

Was ist in der Haushaltsversicherung versichert?

Versichert ist hier der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Eigentümer des Versicherungsnehmers, des Ehepartners oder Lebensgefährten sowie der im Haushalt lebenden Kinder.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
  • Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
  • Schäden durch Austreten von Leitungswasser
  • Private - Haftpflichtversicherung

Können noch mehr Gefahren abgesichert werden?

Die Haushaltsversicherung bietet viele Möglichkeiten zum Einschluss zusätzlicher Deckungen. Bei den meisten Versicherern sind diese jedoch bereits in den Produkten fix mit eingebunden. Beispiele hierfür wären:

  • Vandalismusschäden
  • Glasschäden
  • Indirekter Blitzschlag
  • Generelle Neuwertentschädigung
  • Verzicht des Verwandtenausschlusses
  • ausreichende Versicherungssumme für Entsorgungskosten und Sondermüll
  • Kühlgut
  • Folgeschäden bei Wasseraustritt aus Aquarien
  • Kosten für eine Ersatzwohnung

Die Wahl der richtigen Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt und das Gebäude

Immer wieder kommt es im Schadenfall zu bösen Überraschungen, wenn der Neuwert des Gebäudes und des Wohnungsinhaltes nicht mit der versicherten Versicherungssumme übereinstimmt.

Die Versicherungsgesellschaften bieten daher heute pauschale Richtsätze an, die von der Art der Ausstattung aber auch von der Bauart und Bauweise des Gebäudes unterschiedlich sind. Mit Hilfe dieser Quadratmeterpreise kann im Schadenfall dem Einwand des Versicherers wegen Unterversicherung begegnet werden.

Aber Achtung: Solange ein Schaden unter der versicherten Höchsthaftungssumme liegt erhalten Sie ihren Schaden ungekürzt ausbezahlt. Bei Totalschaden - etwa weil das Gebäude abbrennt - wird höchstens die versicherte Summe ausbezahlt. Ist der tatsächliche Neuwert aber höher, haben Sie trotzdem noch einen finanziellen Schaden.

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